Die Arbeit der Personalräte

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Wir GEMEINSAM – Realistisch. Zielorientiert. Erfolgreich.

Wir sind erfahrene Personalräte, die Ihre Interessen an den Schulen, an den Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung und beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus vertreten.

Als Lehrerbezirkspersonalräte sind wir dafür zuständig, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der personalverwaltenden Stelle zu vertreten.
Beteiligt werden wir z. B. bei

  • Einstellungen,
  • Eingruppierungen,
  • Höhergruppierungen,
  • abgelehnten Teilzeitanträgen,
  • Kündigungen und vielem anderen mehr.

Wir helfen auch bei Fragen des Beschäftigungsumfangs, Abordnungen und Versetzungen und wirken bei der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements von Langzeiterkrankten mit.

In den Dienststellenleiter-­ und Fachgruppengesprächen setzen wir uns aktiv für die Anliegen der Beschäftigten ein. Wir begleiten Kollegen bei Personalgesprächen im Landesamt für Schule und Bildung und vertreten ihre berechtigten Interessen.

Der Lehrerhauptpersonalrat beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus besitzt Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrechte, wenn es um bestimmte Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen des SMK geht.
Wichtige Themen und Arbeitsfelder für uns im LHPR sind z. B.

  • der Einstellungserlass,
  • die Qualifizierungsverordnung,
  • Beurteilungsrichtlinien,
  • die Aufstellung von Sozialplänen
  • Inhalte von Personalfragebögen
  • Grundsätze zur Vergabe von Leistungsprämien, zum Verfahren für Stellenausschreibungen und zum Gesundheitsmanagement.

Neben der Beteiligung beim Erlass von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften wirken wir bei der Erstellung oder Änderung von Personalentwicklungskonzepten mit.

Durch unsere tägliche Arbeit verfügen sowohl die Lehrerbezirkspersonalräte als auch die Mitglieder im Lehrerhauptpersonalrat über solide Kenntnisse im Dienst- und Tarifrecht, sodass wir als kompetente Ansprechpartner für die Lehrerinnen und Lehrer fungieren, sobald diese mit Problemen konfrontiert werden.

Die Lehrerpersonalräte (ÖPR) sind kompetente Ansprechpartner vor Ort an den Schulen. Sie haben unter anderem Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeitregelungen und Urlaubsplänen oder bei der Auswahl von Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen auf Schulebene und bringen sich auch bei den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. Zudem wirken die ÖPR bei den Grundsätzen für die Aufstellung von Dienstplänen, insbesondere für die Anordnung von Dienstbereitschaft, Mehrarbeit und Überstunden mit.

Auf zahlreichen Personalversammlungen in allen Schularten beantworten Mitglieder der Lehrerbezirkspersonalräte oder des Lehrerhauptpersonalrates neben den Vertretern der Gewerkschaften auftretende Fragen und unterstützen die örtlichen Personalräte bei Problemen in der Schule. Regelmäßig bietet der Sächsische Lehrerverband →Personalräteschulungen zu aktuellen Themen an.

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